Hallo, Nach Trennung von der Ehefrau im letzten Jahr stellt sich mir nun die Frage,ob die Steuererklärung zusammen oder einzeln gemacht wird. Wir waren zusammen veranlagt. Ich hatte Lohnsteuerklasse 3 ,da ich der Besserverdienende war. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerklasse 5. wir haben einen gemeinsamen Sohn und das gemeinsame Sorgerecht. Unser Kind lebt bei der Mutter. Sie hat sofort das Finanzamt informiert und so bin ich seit Jsnuar 2016 in Klasse 1 eingestuft.
Meine Frage daher: Zusammenveranlagung oder einzeln?
Nachteile für mich ?
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