Hallo,
wir hatten einen Wasserschaden im Badezimmer, was ca. 30 Jahre alt ist. Diesen haben wir unserer Versicherung, der Gebäudehaftpflichtversicherung, gemeldet. Es ist uns dann vor der Renovierungsmaßnahem eine Summe von 4.000 € gezahlt worden. Der Mitarbeiter der Versicherung sagte dazu, dass nur diese Summe gezahlt wird und nicht anschließend mehr, wenn wir mit diesem Geld nicht auskommen (was natürlich so war, die Gesamtkosten beliefen sich auf 9.200 €). Uns ist bekannt, dass man - wenn überhaupt - nur Arbeitslöhne von Handwerkerfirmen absetzen kann. Aber die Frage ist jetzt: Können wir diese Arbeitslöhne der Handwerkerfirmen absetzen, da ja die Gesamtkosten der Badrenovierung die ausgezahlte Summe der Versicherung von 4.000 € überschritten haben?
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Einkommenssteuererklärung - sind die Handwerkerrechnungen absetzbar trotz Zahlung der Versicherung?
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