Hallo, meine Freundin soll einen Einkommensteuererklaerung abgeben. Sie hat eine Teilzeitstelle (ca. 9600 euro Brutto im Jahr auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) daneben bezieht sie eine gesetzliche Witwenrente (grosse Witwenrente ca. 650 euro Brutto im Monat) und eine Firmenrente sowie eine PK Rente beides von ihrem verstorbenen Ehemann. Fuer die Teilzeitstelle hat sie (wie erwaehnt) einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten und schon die Werte in Anlage N eingetragen. Fuer die Staatliche Witwenrente hat sie einen Brief mit den Werten erhalten und auch schon in Anlage R eingetragen. Die private Firmenrente fuer Hinterbliebene wurden die Werte auch durch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bestaetigt und auch in Anlage N eingetragen. Bis hierhin alles kein Problem...bis auf die PK Rente. Als Nachweis bekam sie eine Pensionsabrechnung mit den Bruttojahreswert (hinter diesem Wert steht, dass diese Rente ESt pflichtig ist (§22 Nr. 1 EStG). Wo muss dieser Wert eingegeben werden? In die Zeile 31 Anlage R? Und muss der gesamte Jahresbruttowert eingegeben werden oder nur ein gewisser Prozentsatz davon? Normalerweise macht dies ein Steuerberater...aber dieser ist fuer eine laengere Zeit im Ausland.
Fuer die Antworten schon jetzt D A N K E
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