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Darf ich meine Steuerrückzahlung in der WVP behalten?

Hallo ich bin seit 2012 in der insolvenz und seit 2014 befinde ich mich in der WVP (Wohlverhaltensphase) und muss jetzt meine Steuer von 2012 bis 2014 und die 2015 demnächst machen! Jetzt habe ich im Internet gelesen das ich die Rückzahlung in der WVF behalten darf! Jetzt stellt sich mir die Frage ob das korrekt ist und ich nix an meinen Treuhänder zahlen muss bzw. Gläubigern? Hat hier jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann mir sagen ob das der Wahrheit entspricht?


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